Projektstatus
Die Strecke ist in drei Planfeststellungsabschnitte (PFA) eingeteilt, entsprechend der Kommunen, auf deren Grund die Arbeiten stattfinden. Der PFA 1 erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main, PFA 2 betrifft die Stadt Maintal und PFA 3 das Stadtgebiet Hanau.
Das Planfeststellungsverfahren für die Nordmainische S-Bahn wurde im Jahr 2014 für alle drei Abschnitte eingeleitet. Die Unterlagen sind beim Regierungspräsidium Darmstadt abrufbar.
Der aktuelle Stand in den Abschnitten:
- Abschnitt Frankfurt (PFA 1): Der Erörterungstermin für den PFA 1
(2. Offenlage) fand im Dezember 2018 statt. Dabei wurden zunächst die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Stellen erörtert. Im Anschluss wurde die Erörterung der Einwendungen der Privaten und Sonstigen fortgesetzt. Die Einwenderinnen und Einwender sowie die bevollmächtigten Rechtsanwälte wurden vom Regierungspräsidium Darmstadt persönlich eingeladen. Das Anhörungsverfahren ist noch nicht beendet. Aufgrund der im Rahmen der vorangegangenen Offenlage- und Anhörungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse hat die DB InfraGO AG die Planunterlagen erneut modifiziert und aktualisiert.
Die vorgesehenen Änderungen umfassen unter anderem die Berücksichtigung des aktualisierten Betriebsprogramms 2030, Änderungen der Schall- und Erschütterungstechnischen Untersuchungen und damit verbundene Anpassungen im Schallschutz, die Einarbeitung neuer Grundwassermessstellen, Änderungen von Baustelleneinrichtungsflächen sowie einige weitere Anpassungen und Ergänzungen.
Die geänderten Unterlagen des 2. Planänderungsverfahrens für den Abschnitt Frankfurt lagen zwischen dem 4. März und 3. April 2020 zur Einsicht aus, konnten aufgrund der COVID-19-Pandemie jedoch nur bedingt eingesehen werden. Daher wird die Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes erneut durchgeführt. Die Unterlagen wurden vom 20. Juli bis 19. August 2020 auf der Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (Anhörungsbehörde) veröffentlicht. Ergänzend dazu lagen sie zeitgleich in den Städten Frankfurt am Main, Gelnhausen, Hanau, Maintal, Mühlheim am Main und Offenbach am Main sowie bei den Gemeinden Freigericht, Hasselroth, Linsengericht und Münster zur Einsichtnahme aus. Bis zum 21. September 2020 bestand die Möglichkeit, sich zu den Planänderungen beim Regierungspräsidium oder bei den genannten Kommunen schriftlich oder zur Niederschrift zu äußern und Einwendungen zu erheben. Nähere Informationen finden Sie hier. Der Planfeststellungsbeschluss für den PFA 1 wird im 1. bzw. 2. Quartal 2024 erwartet. - Abschnitt Maintal (PFA 2): Das Anhörungsverfahren ist noch nicht beendet. Aufgrund der im Rahmen der vorangegangenen Offenlage- und Anhörungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse hat die DB InfraGO AG die Planunterlagen erneut modifiziert und aktualisiert. Die Änderungen umfassen unter anderem die schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen, denen jetzt die Prognosezugzahlen 2030 sowie das aktualisierte Betriebsprogramm 2030 zugrunde liegen. Durch das modifizierte Baulärmkonzept soll eine Verbesserung beziehungsweise Minimierung der während der Bauzeit zu erwartenden Beeinträchtigungen erzielt werden. Weitere Modifikationen erfolgten auch in der technischen Planung sowie in den Unterlagen zum Grunderwerb.
Die geänderten Unterlagen des 3. Planänderungsverfahrens für den Abschnitt Frankfurt lagen zwischen dem 4. März und 3. April 2020 zur Einsicht aus, konnten aufgrund der COVID-19-Pandemie jedoch nur bedingt eingesehen werden. Daher wird die Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes erneut durchgeführt. Die Unterlagen wurden vom 20. Juli bis 19. August 2020 auf der Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (Anhörungsbehörde) veröffentlicht. Ergänzend dazu lagen sie zeitgleich in den Städten Frankfurt am Main, Gelnhausen, Hanau, Maintal, Mühlheim am Main und Offenbach am Main sowie bei den Gemeinden Freigericht, Hasselroth, Linsengericht und Münster zur Einsichtnahme aus. Bis zum 21. September 2020 bestand die Möglichkeit, sich zu den Planänderungen beim Regierungspräsidium oder bei den genannten Kommunen schriftlich oder zur Niederschrift zu äußern und Einwendungen zu erheben. Nähere Informationen finden Sie hier. Der Planfeststellungsbeschluss für den PFA 2 wird im 2. Quartal 2024 erwartet. - Abschnitt Hanau (PFA 3): Die geänderten Unterlagen des 1. Planänderungsverfahrens für den Abschnitt Hanau liegen zwischen dem 24. Juni und 23. Juli 2021 zur Einsicht in den Kommunen aus. Die Unterlagen sind außerdem auf der Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (Anhörungsbehörde) veröffentlicht. Ergänzend dazu liegen sie zeitgleich in den Städten Hanau und Maintal sowie bei den Gemeinden Linsengericht und Münster zur Einsichtnahme aus. Bis zum 20. September 2021 bestand die Möglichkeit, sich zu den Planänderungen beim Regierungspräsidium oder bei den genannten Kommunen schriftlich oder zur Niederschrift zu äußern und Einwendungen zu erheben. Die Stellungnahmen, die bereits im Rahmen der Offenlage im Jahr 2014 abgegeben wurden, behalten ihre Gültigkeit im Verfahren. Nähere Informationen finden Sie hier. Der Planfeststellungsbeschluss für den PFA 3 wird voraussichtlich im Jahr 2025 erwartet.
Die Projektrealisierung begann mit der Vorabmaßnahme "Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs Frankfurter Landstraße" im September 2020.