Beweissicherung

Bei der sogenannten Beweissicherung dokumentiert die Deutsche Bahn vor Baubeginn den baulichen Zustand von vom Bau potenziell betroffenen Bauwerken. Wo genau eine Beweissicherung durchgeführt wird, regeln die Planfeststellungsbeschlüsse. Bevor die Bauarbeiten beginnen, beauftragt die Deutsche Bahn Gutachter im Interesse der Eigentümer. Diese führen die Beweissicherung durch und können so eventuell eintretende und auf das Vorhaben zurückzuführende Schäden ermitteln.

Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Beweissicherung.

Wer wird in das Beweissicherungsverfahren aufgenommen?
In den Planfeststellungsbeschlüssen zu den einzelnen Bauabschnitten sind die Grenzen für das Beweissicherungsverfahren gebäudegenau definiert.

Wie sind Eigentümer gegen Bauschäden geschützt?
Die Beweissicherung ist eine Absicherung für Eigentümer. Stellt der Eigentümer Schäden fest, meldet er diese der Deutschen Bahn. Diese bewertet die Schäden und zieht gegebenenfalls einen Gutachter hinzu. Anhand der Dokumentation des Gebäudezustands aus der Beweissicherung und anhand des Bauablaufs kann beurteilt werden, inwieweit die Schäden auf die Baumaßnahme zurückzuführen sind. Ist dies der Fall, findet eine Entschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften in Abstimmung mit dem Eigentümer statt.

Was ist zu tun bei einem Verdacht auf einen baubedingten Gebäudeschaden?
Hat ein Eigentümer, dessen Gebäude im Einflussbereich einer Baumaßnahme des Bahnprojekts Nordmainische S-Bahn liegt, den Verdacht, dass an diesem ein Schaden (Riss, klemmende Tür o. ä.) aufgrund der Baumaßnahme entstanden sein könnte, kann er diesen Schaden von der Deutschen Bahn prüfen lassen. Dafür steht ein Formular zur Verfügung, in welches alle den Schaden betreffenden wichtigen Informationen eingetragen werden müssen. Das Formular kann der Eigentümer dann an die Projektemailadresse senden. Die Deutsche Bahn prüft dann den Schaden. Der Eigentümer erhält nach der Prüfung Rückmeldung über das Ergebnis und das weitere Vorgehen.

Müssen sich Eigentümer selbst um die Beweissicherung kümmern?
Nein, denn die Deutsche Bahn AG ist dazu verpflichtet, das Dokumentationsverfahren gemäß dem jeweiligen Planfeststellungsbeschluss rechtzeitig einzuleiten. Die Eigentümer, deren Gebäude in das Beweissicherungsverfahren aufgenommen sind, werden vorab schriftlich informiert. Die Beweissicherung mit Begehung der Gebäude erfolgt nach vorheriger Terminabstimmung mit den Eigentümern und Mietern.

Wie läuft das Verfahren der Beweissicherung ab?
Bei einer Beweissicherung werden unterschiedliche Verfahren zur Dokumentation angewandt. Zunächst werden im Rahmen einer Gebäudebegehung verschiedene bautechnische Schäden visuell erfasst und aufgenommen. Der Zustand der Gebäude wird protokolliert und mittels Fotos belegt. Neben dem Gebäude werden auch die Außenanlagen und Verkehrsanlagen wie Straßen, Gleisanlagen, Brücken und Tunnel besichtigt und dokumentiert. Zusätzlich werden an den Gebäuden Messpunkte angebracht. Damit kann festgestellt werden, ob durch die Bauarbeiten Setzungen auftreten. Mit der Begutachtung vor Baubeginn sind so zuverlässige Analysen für aufgetretene Gebäudeschäden möglich. Während der Bauzeit werden abhängig vom Bauablauf Erschütterungen gemessen und Höhen überprüft. Im Schadensfall lässt dies Rückschlüsse auf mögliche Ursachen zu.

Wer übernimmt die Kosten für die Gutachten?
Innerhalb der Beweissicherungsgrenzen trägt diese Kosten allein die Deutsche Bahn als Bauherrin. Eigentümern und Mietern entstehen keine Kosten durch die Beweissicherung.

Was geschieht mit den Daten der Beweissicherung?
Sämtliche Daten aus dem Beweissicherungsverfahren wie Namen, Adressen, Aufzeichnungen oder Fotos werden ausschließlich dazu verwendet, um den Zustand von Gebäuden zu dokumentieren. Eine Weitergabe an Außenstehende erfolgt nicht.

Kann der Eigentümer eine Kopie des Gutachtens erhalten?
Die auf Grundlage der Planfeststellung erstellten Beweissicherungsgutachten werden den Eigentümern als Kopie zur Verfügung gestellt.

Was ist mit Gebäuden, die nicht in die Beweissicherung aufgenommen sind?
Jeder Eigentümer kann auf eigene Initiative ein Gutachten erstellen lassen. Die Kosten trägt in diesem Fall der Eigentümer.

Wer erteilt Eigentümern Auskunft, ob sie ins Verfahren aufgenommen sind?
Alle in das Verfahren aufgenommene Eigentümer werden frühzeitig vor Beginn der entsprechenden Bauarbeiten angeschrieben.

Zeigt die Beweissicherung besonderes Gefahrenpotenzial an?
Wenn ein Gebäude in das Beweissicherungsverfahren aufgenommen ist, heißt das nicht, dass daran auch zwingend Schäden erwartet werden. Die Beweissicherung ist eine Vorsichtsmaßnahme, bei der der Zustand von Gebäuden vor und ggf. nach der Baumaßnahme bzw. im Schadensfall dokumentiert wird. Im Schadensfall dient dieses Verfahren sowohl den Eigentümern als auch der Deutschen Bahn zur Beurteilung, ob Schäden auf die Bauarbeiten zurückzuführen sind.

Wer erstellt Gutachten im Beweissicherungsverfahren?
Die Deutsche Bahn beauftragt unabhängige Sachverständige mit der Dokumentation der Gebäude. Beim Bahnprojekt Nordmainische S-Bahn sind Ingenieurbüros mit der Beweissicherung betraut, die über umfangreiche Erfahrung mit vergleichbaren Aufgaben verfügen.

Formular zur Anmeldung von Schäden (September 2025, barrierefrei) (430,5 KiB) Herunterladen