Das Planfeststellungsverfahren

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Planfeststellungsverfahren um ein Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte. Auch Schienenwege dürfen nur gebaut werden, wenn der bestehende „Plan“ vorher vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) „festgestellt“ wurde. Der Planfeststellungsbeschluss entspricht dann einer Baugenehmigung.

Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens

Hintergrund einer Planfeststellung ist die Abwägung und gegebenenfalls der Ausgleich öffentlicher und privater Interessen, die mit dem Bauvorhaben verbunden sind. Zu diesem Zweck wird ein Anhörungsverfahren durchgeführt, das sich in die Offenlegung des Plans, die Erörterung der Stellungnahmen der Behörden und die Einwendungen von Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange (z.B. Kommunen, Umweltschutzverbände, u.a.) unterteilt. Über die im Anhörungsverfahren nicht ausgeräumten Einwendungen entscheidet die Planfeststellungsbehörde dann im Planfeststellungsbeschluss.

Die Planfeststellungsabschnitte (PFA) im Projekt

Für die Nordmainische S-Bahn gibt es drei Planfeststellungsabschnitte (PFA): Frankfurt, Maintal und Hanau. Die zugehörigen Unterlagen sind beim Regierungspräsidium Darmstadt abrufbar.